Am Vortag der Eröffnung der Deutschen Meisterschaften in Magdeburg, also am Mittwoch den 28. Mai 2025, findet die turnusmäßige Mitgliederversammlung der ISPA Deutschland e.V. statt. Einladungen zu dieser Versammlung gehen allen Mitgliedern in geeigneter Form im Frühjahr zu. Wir möchten aber schon jetzt an die Möglichkeit erinnern, sein eigenes Stimmrecht auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied zu übertragen.

Nach Artikel 7, Absatz 2 und 3, der Satzung der ISPA Deutschland e.V. kann jedes Mitglied sein Stimmrecht auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied übertragen. Dabei  darf eine Person für maximal 30 Personen die Stimme abgeben. Die Übertragung des Stimmrechtes wird durch Unterschrift des Vollmachtgebers bestätigt. Das  das ihm zustehende Stimmrecht wird auf die bevollmächtigte Person übertragen, indem man das anhängende Stimmrechtsformular ausfüllt.